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Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

(Stand August 2024)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Retreats und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: „Retreat“) der Veranstalterin Carolin Limberg (im Folgenden: „Veranstalter“) unabhängig vom Veranstaltungsort des gebuchten Retreats.

1.2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Buchung des Retreats.

1.3. Die Buchung der Unterkunft trägt der Teilnehmer allein, wenn nicht andernfalls vereinbart (beispielsweise bei Buchung der Unterkunft in Kombination mit dem Retreat).

1.4. Der Veranstalter ist alleine verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Retreats und ist kein Reiseveranstalter und kein Reisevermittler.

2. Vertragspartner

Carolin Limberg

Lessingstr. 42

69115 Heidelberg

3. Angebot, Annahme, Vertragsschluss

3.1. Die Beschreibung des Retreats auf der Internetwebseite www.carolimberg.de stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar (Angebot).

3.2. Die schriftliche Anmeldung des Teilnehmers und das Bezahlen des Teilnahmebeitrags stellt die Annahme des Angebotes und somit den Kaufvertragsschluss dar.

3.3. Nach Annahme des Angebotes des Veranstalters durch die Anmeldung des Teilnehmers erhält dieser eine Anmeldebestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail werden Einzelheiten der Bestellung und Zahlung aufgeführt. Auch die Rechnung erhält der Teilnehmer per Email (Bestellbestätigung).

4. Speicherung des Vertragstextes

4.1. Der Teilnehmer kann die AGB des Veranstalters auf der Webseite www.carolimberg.de/agb-retreats/ einsehen. Das Dokument kann ausgedruckt und eingesehen werden.

4.3. Der Vertragstext wird beim Veranstalter gespeichert. Dieser Vertragstext ist für den Teilnehmer auf Nachfrage zugänglich.

5. Zahlung der Kursgebühr

5.1. Der Teilnehmer bucht das Retreat selbstständig über den Zahlungsabwickler des Veranstalters. Die Gebühr kann in Raten bezahlt werden. Die auf der Webseite angegebenen Preise sind Endpreise und sind von der Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung befreit.

6. Rechte und Pflichten des Teilnehmers

6.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten zeitnah mitzuteilen.

6.2. Der Teilnehmer hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Retreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung von Transport, Unterbringung und Verpflegung.

6.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich die Unterkunft selbst zu organisieren, sofern nicht anderweitig vereinbart.

6.4. Die Teilnahme am Retreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmer in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist er angehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen.

6.5. Der Teilnehmer ist gehalten, dem Veranstalter vor Beginn des Retreats über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.

6.6. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung einzelner Elemente des Retreats durch bestimmte Lehrpersonen. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson etwa wegen Krankheit oder Verhinderung darf der Veranstalter einen Ersatzlehrperson für das gebuchte Retreat stellen. Der Austausch der Lehrperson berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.

7. Rechte und Pflichten des Veranstalters/ Mindestteilnehmerzahl

7.1. Der Umfang der vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Retreats. Der Veranstalter erbringt oder vermittelt keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise sowie der Unterbringung und Verpflegung des Teilnehmers.

7.2. Der Veranstalter ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt des Retreats abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.

7.3. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Retreats über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl zu informieren. In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr unverzüglich zurückzuerstatten. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt vier Personen.

7.4. Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl werden die Kosten der Unterkunft (im Falle der Buchung über den Veranstalter) erstattet. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Stornierungs- oder Umbuchungskosten für anderweitig bereits geleistete Transport- und Hotelleistungen zu ersetzen.

7.5. Der Veranstalter behält sich vor das Yogaretreat aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, bei Verhinderung der angekündigten Lehrperson, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Retreat übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

8. Kein Widerrufsrecht bei Retreats

Da das Retreat mit viel Planung und im Voraus erbrachten Kosten verbunden ist, besteht kein Widerrufsrecht. Bei der Buchung eines Retreats handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.

9. Stornierung durch Teilnehmer – Stornierungskosten

9.1. Der Teilnehmer kann vor Retreatbeginn jederzeit gegenüber dem Veranstalter in schriftlicher Form den Vertrag stornieren. Storniert der Teilnehmer den Vertrag, kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen.

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornierungserklärung des Teilnehmers in Prozent der Kursgebühr wie folgt berechnet:

  • Bis 6 Wochen vor Retreatbeginn: 30 % des Kaufpreises
  • Bis 4 Wochen vor Retreatbeginn: 60 % des Kaufpreises
  • Bis 2 Wochen vor Retreatbeginn: 100 % des Kaufpreises

9.2. Der Teilnehmer kann bis zum Beginn des gebuchten Retreats einen Ersatzteilnehmer stellen, der in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt.

10. Rücktrittsrechte; Kündigung wegen besonderer Umstände

10.1. Die kurzfristige Ersetzung der angekündigten Lehrperson durch den Veranstalter berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.

10.2. Wird die Durchführung des Retreats durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

11. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, insbesondere für Reiseleistungen oder Forderungen der Teilnehmer aus ihrer Vertragsbeziehung zu anderen Dienstleistern, wie beispielsweise der Unterkunft oder dem Transportdienstleister. Dies gilt auch für eventuelle Forderungen der Teilnehmer infolge einer Stornierung ihrer Hotelbuchung nach Absage des Retreats durch den Veranstalter.

12. Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen

12.1. Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während des Retreats zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner (Lehrpersonal, Seminarhotel, …) zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Webseiten und in deren sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen.

12.2. Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner Person nach Ziffer 12.1. dieser Nutzungsbedingungen.

12.3. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

13.2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Inland ohne Gerichtstand ist, ist Heidelberg (Landgericht Heidelberg) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB) Retreats 

(Stand August 2024)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Retreats und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: „Retreat“) der Veranstalterin Carolin Limberg (im Folgenden: „Veranstalter“) unabhängig vom Veranstaltungsort des gebuchten Retreats.

1.2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Buchung des Retreats.

1.3. Die Buchung der Unterkunft trägt der Teilnehmer allein, wenn nicht andernfalls vereinbart (beispielsweise bei Buchung der Unterkunft in Kombination mit dem Retreat).

1.4. Der Veranstalter ist alleine verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Retreats und ist kein Reiseveranstalter und kein Reisevermittler.

2. Vertragspartner

Carolin Limberg
Lessingstr. 42
69115 Heidelberg

3. Angebot, Annahme, Vertragsschluss

3.1. Die Beschreibung des Retreats auf der Internetwebseite www.carolimberg.de stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar (Angebot).

3.2. Die schriftliche Anmeldung des Teilnehmers und das Bezahlen des Teilnahmebeitrags stellt die Annahme des Angebotes und somit den Kaufvertragsschluss dar.

3.3. Nach Annahme des Angebotes des Veranstalters durch die Anmeldung des Teilnehmers erhält dieser eine Anmeldebestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail werden Einzelheiten der Bestellung und Zahlung aufgeführt. Auch die Rechnung erhält der Teilnehmer per Email (Bestellbestätigung).

4. Speicherung des Vertragstextes

4.1. Der Teilnehmer kann die AGB des Veranstalters auf der Webseite www.carolimberg.de/agb-retreats/ einsehen. Das Dokument kann ausgedruckt und eingesehen werden.

4.3. Der Vertragstext wird beim Veranstalter gespeichert. Dieser Vertragstext ist für den Teilnehmer auf Nachfrage zugänglich.

5. Zahlung der Kursgebühr

5.1. Der Teilnehmer bucht das Retreat selbstständig über den Zahlungsabwickler des Veranstalters. Die Gebühr kann in Raten bezahlt werden. Die auf der Webseite angegebenen Preise sind Endpreise und sind von der Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung befreit.

6. Rechte und Pflichten des Teilnehmers

6.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten zeitnah mitzuteilen.

6.2. Der Teilnehmer hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Retreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung von Transport, Unterbringung und Verpflegung.

6.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich die Unterkunft selbst zu organisieren, sofern nicht anderweitig vereinbart.

6.4. Die Teilnahme am Retreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmer in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist er angehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen.

6.5. Der Teilnehmer ist gehalten, dem Veranstalter vor Beginn des Retreats über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.

6.6. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung einzelner Elemente des Retreats durch bestimmte Lehrpersonen. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson etwa wegen Krankheit oder Verhinderung darf der Veranstalter einen Ersatzlehrperson für das gebuchte Retreat stellen. Der Austausch der Lehrperson berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.

7. Rechte und Pflichten des Veranstalters/ Mindestteilnehmerzahl

7.1. Der Umfang der vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Retreats. Der Veranstalter erbringt oder vermittelt keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise sowie der Unterbringung und Verpflegung des Teilnehmers.

7.2. Der Veranstalter ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt des Retreats abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.

7.3. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Retreats über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl zu informieren. In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr unverzüglich zurückzuerstatten. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt vier Personen.

7.4. Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl werden die Kosten der Unterkunft (im Falle der Buchung über den Veranstalter) erstattet. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Stornierungs- oder Umbuchungskosten für anderweitig bereits geleistete Transport- und Hotelleistungen zu ersetzen.

7.5. Der Veranstalter behält sich vor das Yogaretreat aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, bei Verhinderung der angekündigten Lehrperson, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Retreat übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

8. Kein Widerrufsrecht bei Retreats

Da das Retreat mit viel Planung und im Voraus erbrachten Kosten verbunden ist, besteht kein Widerrufsrecht. Bei der Buchung eines Retreats handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.

9. Stornierungsbedingungen

9.1. Nach der Anmeldung und Bezahlung ist das Retreat nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch im Falle von Krankheit oder anderen persönlichen Gründen, die eine Teilnahme verhindern.

9.2. Eine Übertragung des Teilnahmeplatzes auf eine andere Person ist möglich, muss aber mindestens 5 Tage vor dem Retreat schriftlich mitgeteilt und von der Retreatleitung bestätigt werden.

9.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Retreat bei unvorhersehbaren Ereignissen abzusagen oder zu verschieben.

9.4 Im Falle einer Absage durch den Veranstalter wird die volle Retreatgebühr erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, insbesondere für Reiseleistungen oder Forderungen der Teilnehmer aus ihrer Vertragsbeziehung zu anderen Dienstleistern, wie beispielsweise der Unterkunft oder dem Transportdienstleister. Dies gilt auch für eventuelle Forderungen der Teilnehmer infolge einer Stornierung ihrer Hotelbuchung nach Absage des Retreats durch den Veranstalter.

11. Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen

11.1. Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während des Retreats zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner (Lehrpersonal, Seminarhotel, …) zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Webseiten und in deren sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen.

11.2. Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner Person nach Ziffer 12.1. dieser Nutzungsbedingungen.

11.3. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.

12. Helfer-Ticket

12.1 Der Erwerb eines Helfer-Tickets unter vorheriger Absprache mit dem Veranstalter ermöglicht die Teilnahme am Retreat für 50% des Preises gegen Mithilfe am Tag/an den Tagen des Retreats.

12.2 Der Helfer verpflichtet sich dazu, an den Tagen des Retreats sowohl 60min vor Beginn als auch bis maximal 60min nach Ende des Retreattags am Veranstaltungsort zu sein, um zu helfen.

12.3 Der Helfer ist für kleine Hilfsarbeiten zuständig wie bspw. Tee kochen, Essen anrichten, Toiletten-Utensilien auffüllen & Dekorieren (oder weitere Hilfe, die der Veranstalter benötigt).

12.4 Diese Hilfsarbeiten finden außerhalb der Retreat-Programmpunkte statt. Der Helfer kann also uneingeschränkt an allen Retreat-Angeboten teilnehmen.

12.5 Der Helfer bezahlt dafür 50% des Ticketpreises (wenn nicht anderweitig besprochen).

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

13.2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Inland ohne Gerichtstand ist, ist Heidelberg (Landgericht Heidelberg) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.