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Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

(Stand 19. Juni 2026)

Hinweis zur Sprache: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden überwiegend die weibliche Form („Teilnehmerin“) verwendet. Sie umfasst alle Geschlechter.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote der Veranstalterin Carolin Limberg, insbesondere für die Durchführung von Retreats und sonstigen Veranstaltungen in Präsenz (im Folgenden gemeinsam: „Retreats“), für Live-Online-Events (z.B. Frauenkreise, Masterclasses, Online-Workshops), Gruppencoachings sowie für Online-Programme und digitale Inhalte (z.B. Online-Kurse, Aufzeichnungen, Online-Bibliotheken) (im Folgenden gemeinsam: „Angebote“), unabhängig vom Veranstaltungsort oder der verwendeten Online-Plattform.

1.2. Für 1:1‑Coachings gelten vorrangig die jeweils gesondert abgeschlossenen individuellen Coachingverträge; diese AGB finden auf 1:1‑Coachings nur ergänzend Anwendung, soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist.

1.3. Die nachfolgenden Bedingungen regeln insbesondere die Buchung und Teilnahme an Retreats, Live-Online-Events, Gruppencoachings sowie Online-Programmen und digitalen Inhalten.

1.4. Die Buchung von Anreise, Unterkunft und Verpflegung trägt die Teilnehmerin grundsätzlich allein, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird (z.B. Unterkunft in Kombination mit einem Retreat).

1.5. Die Veranstalterin ist alleine verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Retreats und sonstigen Angebote und ist kein Reiseveranstalter und kein Reisevermittler.

2. Veranstalterin / Vertragspartnerin

Vertragspartnerin ist:
Carolin Limberg
Lessingstr. 42
69115 Heidelberg

(im Folgenden: „Veranstalterin“)

3. Angebot, Annahme, Vertragsschluss

3.1. Die Beschreibung der Angebote (Retreats, Live-Online-Events, Gruppencoachings, Online-Programme, digitale Inhalte) auf der Internetseite www.carolimberg.de stellt ein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.

3.2. Die Buchung erfolgt durch die Teilnehmerin in Textform (z.B. über ein Online-Buchungsformular, per E-Mail oder über ein Online-Bezahlsystem). Standardmäßig erfolgt die Buchung und Zahlungsabwicklung über die Plattform „ThriveCart“ oder ein vergleichbares, von der Veranstalterin eingesetztes Zahlungs- und Bestellsystem; abweichende Zahlungsweisen (z.B. Banküberweisung) sind nur nach ausdrücklicher individueller Vereinbarung möglich. Die Abgabe der Buchungserklärung und das Auslösen des Bezahlvorgangs stellen die Annahme des Angebots der Veranstalterin und damit den Abschluss des Vertrages dar.

3.3. Nach Vertragsschluss erhält die Teilnehmerin eine Anmelde- bzw. Bestellbestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail werden die wesentlichen Vertragsinhalte sowie Einzelheiten der Zahlung aufgeführt. Die Rechnung erhält die Teilnehmerin ebenfalls per E-Mail. Bei vereinbarter Zahlung per Überweisung stellt die Veranstalterin sicher, dass der Teilnehmerin die AGB vorab zur Verfügung gestellt werden und die Teilnehmerin im Rahmen eines separaten Bestätigungsschreibens (z.B. Formular oder E-Mail) bestätigt, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

3.4. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, die gut lesbar mit „zahlungspflichtig bestellen“, „jetzt kostenpflichtig buchen“ oder einer vergleichbar eindeutigen Formulierung gekennzeichnet ist. Mit Betätigung dieser Schaltfläche gibt die Teilnehmerin eine zahlungspflichtige Buchung ab.

4. Speicherung des Vertragstextes

4.1. Die jeweils aktuellen AGB der Veranstalterin können auf der Webseite https://carolimberg.de/agb/ eingesehen und dort ausgedruckt oder lokal gespeichert werden.

4.2. Der Vertragstext wird von der Veranstalterin gespeichert. Die Teilnehmerin kann den Vertragstext nach Vertragsschluss bei der Veranstalterin in Textform anfordern; dieser wird dann per E-Mail zur Verfügung gestellt.

5. Preise und Zahlung

5.1. Die jeweils auf der Webseite oder in den Angebotsunterlagen angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer (§ 19 UStG).

5.2. Die Teilnehmerin bucht das jeweilige Angebot über den auf der Webseite angegebenen Zahlungsabwickler oder gemäß den mitgeteilten Zahlungsmodalitäten. Die Zahlungsabwicklung erfolgt in der Regel über „ThriveCart“; im Einzelfall kann nach ausdrücklicher Vereinbarung auch eine Zahlung per Banküberweisung erfolgen. Soweit eine Ratenzahlung angeboten wird, ist diese nur in der ausdrücklich ausgewiesenen Form und Höhe möglich; die jeweiligen Raten sind zu den angegebenen Fälligkeiten zu zahlen.

5.3. Der Anspruch auf Teilnahme an Retreats, Live-Online-Events, Gruppencoachings sowie Online-Programmen besteht erst nach vollständiger Zahlung bzw. – bei vereinbarter Ratenzahlung – nach fristgerechter Zahlung der ersten fälligen Rate.

6. Rechte und Pflichten der Teilnehmerin

6.1. Die Teilnehmerin ist verpflichtet, ihre persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und Änderungen ihrer Daten unverzüglich mitzuteilen.

6.2. Die Teilnehmerin hat die für die Teilnahme an Präsenz-Retreats erforderlichen Voraussetzungen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung von Transport, Unterbringung und Verpflegung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

6.3. Die Teilnehmerin ist verpflichtet, sich die Unterkunft selbst zu organisieren, sofern nicht anderweitig vereinbart.

6.4. Die Teilnahme an den Angeboten setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich die Teilnehmerin in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist sie angehalten, die Teilnahme vorab mit ihrem Arzt oder ihrer Therapeutin zu besprechen.

6.5. Die Teilnehmerin ist gehalten, die Veranstalterin vor Beginn des Angebots über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren, die für die Durchführung relevant sein können.

6.6. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmerin auf Durchführung einzelner Elemente der Angebote durch bestimmte Lehrpersonen oder Dozentinnen. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls einer angekündigten Lehrperson (z.B. Krankheit oder Verhinderung) ist die Veranstalterin berechtigt, eine gleichwertige Ersatzperson einzusetzen. Der Austausch der Lehrperson berechtigt die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.

6.7. Bei Online-Angeboten ist die Teilnehmerin dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen (insbesondere stabile Internetverbindung, geeignetes Endgerät, ggf. Zugangsdaten zur verwendeten Plattform) bereitzuhalten. Ausfälle, die in der Sphäre der Teilnehmerin liegen, begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.

7. Rechte und Pflichten der Veranstalterin / Mindestteilnehmerinnenzahl

7.1. Der Umfang der von der Veranstalterin zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Webseite bzw. den Angebotsunterlagen. Die Veranstalterin erbringt oder vermittelt keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise sowie der Unterbringung und Verpflegung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

7.2. Die Veranstalterin ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt der Angebote in zumutbarem Umfang abzuändern oder einzelne Bausteine entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des jeweiligen Angebots nicht wesentlich verändert werden.

7.3. Für Retreats beträgt die Mindestteilnehmerinnenzahl 7 Personen, sofern in der jeweiligen Ausschreibung nichts Abweichendes angegeben ist. Für sonstige Gruppenangebote (z.B. Gruppencoachings, Online-Programme) kann eine abweichende Mindestteilnehmerinnenzahl festgelegt werden, die in der jeweiligen Ausschreibung angegeben wird. Die Veranstalterin verpflichtet sich, die Teilnehmerinnen bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Retreats bzw. Programms über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindesteilnehmerinnenzahl zu informieren. In diesem Fall wird die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet.

7.4. Im Falle einer Absage aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnehmerinnenzahl oder aus sonstigen von der Veranstalterin nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung der Lehrperson ohne Ersatzmöglichkeit, höhere Gewalt) ist die Haftung der Veranstalterin auf die Rückerstattung der von der Teilnehmerin gezahlten Teilnahmegebühr beschränkt. Kosten für Anreise, Unterkunft oder sonstige vom Retreat unabhängige Leistungen, die die Teilnehmerin in eigener Verantwortung gebucht hat, werden nicht erstattet.

7.5. Die Veranstalterin behält sich vor, Angebote aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bei Verhinderung der angekündigten Lehrperson (z.B. Krankheit) keine anderweitige Lehrperson das Angebot übernehmen kann oder höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, erhebliche technische Störungen) die Durchführung des Angebots gefährdet oder erheblich beeinträchtigt. Die Teilnehmerin erhält in diesen Fällen den gezahlten Betrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerin, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Unterkunftskosten, bestehen nicht.

7.6. Das bloße Nichterscheinen der Teilnehmerin bei einem Retreat, Live-Event oder einer Session berechtigt nicht zur Rückerstattung der Teilnahmegebühr, unabhängig vom Grund des Nichterscheinens. Die Veranstalterin empfiehlt der Teilnehmerin, für Retreats und vergleichbare Veranstaltungen den Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Seminarrücktrittsversicherung zu prüfen.

8. Widerrufsrecht

8.1 Kein Widerrufsrecht bei Retreats und Live-Online-Events mit festem Termin

8.1.1. Bei der Buchung von Retreats und Live-Online-Events (z.B. Live-Frauenkreise, Live-Masterclasses, Live-Workshops), die einem Freizeit-Zweck dienen und für die ein konkreter Termin oder Zeitraum vereinbart ist, handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die das Gesetz kein Widerrufsrecht vorsieht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

8.1.2. Für solche Retreats und Live-Online-Events besteht daher kein Widerrufsrecht.

8.2 Widerrufsrecht bei Gruppencoachings und zeitlich befristeten Online-Programmen (einschließlich 12‑Wochen-Ausbildung)

8.2.1. Bei Gruppencoachings und Programmen, die über einen bestimmten Zeitraum (z.B. mehrere Wochen) laufen und keinen ausschließlich terminbezogenen Einzel-Eventcharakter haben (z.B. die 12‑wöchige Ausbildung mit regelmäßigen Calls und wöchentlich freigeschalteten Modulen), steht Verbraucherinnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 312g, 355 BGB) zu.

8.2.2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Teilnehmerin die Veranstalterin mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.

8.2.3. Beginnt das Gruppencoaching oder Programm (einschließlich der 12‑wöchigen Ausbildung) auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmerin vor Ablauf der Widerrufsfrist, so hat die Teilnehmerin der Veranstalterin einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Zugang der Widerrufserklärung bereits erbrachten Leistungen zu zahlen (§ 357a Abs. 2 BGB). Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist und die Teilnehmerin dem Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt und ihre Kenntnis davon bestätigt hat, dass ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt (§ 356 Abs. 5 BGB). Die hierzu erforderlichen Erklärungen werden im Rahmen des Buchungsprozesses eingeholt.

8.3 Widerrufsrecht und Erlöschen bei digitalen Inhalten (Online-Kurse, Aufzeichnungen, Online-Bibliothek)

8.3.1. Bei Verträgen über die Bereitstellung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z.B. Online-Kurse, Videos, Audios, PDF-Downloads, Online-Bibliotheken), steht Verbraucherinnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

8.3.2. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch, wenn die Veranstalterin mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem die Teilnehmerin
(a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Veranstalterin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt,
(b) ihre Kenntnis davon bestätigt hat, dass sie durch ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages ihr Widerrufsrecht verliert, und
(c) die Veranstalterin der Teilnehmerin eine Bestätigung des Vertrags einschließlich der vorgenannten Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat (§ 356 Abs. 6 BGB).
Die entsprechenden Zustimmungen und Bestätigungen werden im Rahmen des Buchungsprozesses eingeholt.

8.3.3. Dies gilt insbesondere für Online-Kurse, Aufzeichnungen und die Freischaltung von Inhalten in einer Online-Bibliothek, einschließlich der wöchentlich freigeschalteten Module im Rahmen der 12‑wöchigen Ausbildung.

9. Stornierungsbedingungen

9.1. Für Retreats und Live-Online-Events mit festem Termin ist eine Stornierung durch die Teilnehmerin grundsätzlich ausgeschlossen. Nach Buchung und Zahlung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, auch nicht im Falle von Krankheit oder anderen persönlichen Gründen, die eine Teilnahme verhindern.

9.2. Die Teilnehmerin kann jedoch bis zum Beginn des gebuchten Retreats oder Live-Online-Events eine geeignete Ersatzteilnehmerin stellen, die in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Die Stellung einer Ersatzteilnehmerin bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstalterin, die nicht unbillig verweigert werden darf. Eine Verpflichtung der Veranstalterin, eine Ersatzteilnehmerin zu vermitteln, besteht nicht.

9.3. Für Gruppencoachings, Online-Programme und digitale Inhalte ist – vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Widerrufsrechte – eine Stornierung nach Beginn des Programms bzw. nach Freischaltung der Inhalte grundsätzlich ausgeschlossen; die vereinbarte Vergütung ist in voller Höhe geschuldet. Etwas anderes gilt nur, wenn in der jeweiligen Angebotsbeschreibung ausdrücklich eine abweichende Regelung vorgesehen ist.

9.4. Das bloße Nichterscheinen der Teilnehmerin (No-Show) bei einem gebuchten Angebot berechtigt nicht zur Rückerstattung von Entgelten. Die Veranstalterin empfiehlt der Teilnehmerin, für Retreats und vergleichbare Veranstaltungen den Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Seminarrücktrittsversicherung zu prüfen.

10. Rücktrittsrechte; Kündigung wegen besonderer Umstände

10.1. Die kurzfristige Ersetzung der angekündigten Lehrperson durch die Veranstalterin berechtigt die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung.

10.2. Wird die Durchführung eines Angebots durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Teilnehmerin als auch die Veranstalterin den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich in diesem Fall aus den gesetzlichen Vorschriften.

10.3. Gesetzliche außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

11. Haftung

11.1. Die Veranstalterin haftet für Schäden der Teilnehmerin nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfinnen beruhen.

11.2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet die Veranstalterin nur auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin regelmäßig vertrauen darf.

11.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.4. Die Veranstalterin haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, insbesondere nicht für Reiseleistungen oder Forderungen der Teilnehmerin aus ihren Vertragsbeziehungen zu anderen Dienstleistern (z.B. Unterkunfts- oder Transportdienstleisterinnen). Dies gilt auch für eventuelle Forderungen der Teilnehmerin infolge einer Stornierung ihrer Hotel- oder Transportbuchung nach Absage oder Verschiebung eines Angebots durch die Veranstalterin.

12. Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen

12.1. Die Veranstalterin behält sich vor, während der Angebote Bild- und Videoaufnahmen anzufertigen, um diese im Rahmen der eigenen Webseite, in sozialen Medien und ggf. zur Weitergabe an Kooperationspartnerinnen (z.B. Lehrpersonen, Seminarhäuser) zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Webseiten und in deren sozialen Medien zu Werbe- und Dokumentationszwecken zu nutzen.

12.2. Mit der Bestätigung dieser AGB im Rahmen des Buchungsprozesses erklärt die Teilnehmerin grundsätzlich ihr Einverständnis in die Anfertigung und Nutzung solcher Bild- und Videoaufnahmen ihrer Person zu den in Ziffer 12.1 genannten Zwecken.

12.3. Die Teilnehmerin kann eine erteilte Einwilligung jederzeit – vor, während oder nach dem jeweiligen Angebot – mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf kann in Textform (z.B. per E-Mail) oder vor Ort gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person erklärt werden. Bereits veröffentlichte Inhalte bleiben vom Widerruf unberührt, soweit ein Löschen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre oder Rechte Dritter entgegenstehen; in diesem Fall wird die Veranstalterin eine weitere Verwendung nach Möglichkeit unterlassen.

13. Helferinnen-Ticket

13.1. Der Erwerb eines Helferinnen-Tickets ist nur nach vorheriger Absprache mit der Veranstalterin möglich und ermöglicht die Teilnahme am Retreat zu 50 % des regulären Ticketpreises, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Preis vereinbart wird, gegen Mithilfe an den Tagen des Retreats.

13.2. Die Helferin verpflichtet sich, an den Tagen des Retreats jeweils mindestens 120 Minuten vor Beginn sowie bis maximal 120 Minuten nach Ende des Retreattages am Veranstaltungsort anwesend zu sein, um bei vorbereitenden und nachbereitenden Tätigkeiten zu helfen.

13.3. Die Helferin übernimmt kleinere Hilfsarbeiten (z.B. Tee kochen, Essen anrichten, Toiletten-Utensilien auffüllen, Dekoration vorbereiten, einfache organisatorische Unterstützung oder weitere Hilfeleistungen nach Absprache mit der Veranstalterin).

13.4. Die Hilfsarbeiten finden außerhalb der Retreat-Programmpunkte statt. Die Helferin kann an allen regulären Retreat-Angeboten uneingeschränkt teilnehmen.

13.5. Die Helferin bezahlt hierfür 50 % des Ticketpreises, sofern nicht im Einzelfall abweichend geregelt.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

14.2. Ist die Teilnehmerin Unternehmerin, Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat sie im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Heidelberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

14.3. Für Verbraucherinnen mit Wohnsitz in der Europäischen Union gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern diese für die Teilnehmerin günstiger sind als die deutsche Rechtslage.